Warum so viele Fragezeichen zur „Cèdula d’habitabilidad“ Bewohnbarkeitsbescheinigung Mallorca
Das Wörtchen „cedula”, also die Bewohnbarkeitsbescheinigung Mallorca fällt bei der Immobiliensuche und beim Bauen auf Mallorca immer wieder. Um genauer zu sein, sprechen wir von der Cedula de habitabilidad. Für die meisten Immobilieninteressenten einer der schwersten spanischen Zungenbrecher.
Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie auf Mallorca und egal ob ein Haus in Form einer Villa, Finca oder Chalet oder Wohnung in Form eines Einzimmerapartments oder des luxuriösen Penthouses. Dieses bekannte und durchaus wichtige Dokument gehört für viele Immobiliensuchende auf Mallorca zum absoluten Must-Have und sollte einen gesonderten Punkt auf Ihrer Checkliste einnehmen. Aber warum eigentlich? Dabei ist ein notariell beurkundeter Immobilienkauf doch auch ohne die Cedula de habitabilidad / Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca möglich.
Was bescheinigt die Cedula de Habitabilidad auf Mallorca eigentlich?
Diese Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca ist -sehr einfach dargestellt- vergleichbar mit einem TÜV für ein Auto. Bezogen auf eine Immobilie bescheinigt die Ausstellung der Cedula de habitabilidad in der Regel, dass technische Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind, sowie dass die Mindestanforderungen, wie Größe etc. für das Wohnen in einem Gebäude gegeben sind. Dieses Dokument zielt also auf die Dokumentation von Mindestkriterien eines Wohngebäudes ab. Es soll gewährleisten, dass typische menschliche Handlungen wie Waschen, Kochen, Schlafen, Toilettengänge, Leben etc. möglich sind. Hört sich also erstmal ganz normal an, aber für Mallorca nicht immer ganz typisch…

Welche Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt es auf Mallorca?
Cédula de primera ocupación – Erstbezug
Diese Bewohnbarkeitsbescheinigung ist die erste, die auf Mallorca ausgestellt wird. Sie wird zum Einen nach Fertigstellung eines Neubaus erteilt oder aber wenn eine Immobilie etwas umfangreicher umgebaut wurde. Auch Anpassungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen erhalten diese Bescheinigung. Voraussetzung sind gezeichnete Baugenehmigung / Baulizenz, Bauabnahme, Katasterdaten und Lageplan, Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) sowie Baupläne und Fotos. Die cédula de primera ocupación ist 10 Jahre gültig.
Cédula de renovación – Verlängerung
Diese Bescheinigung zur Bewohnbarkeit ist ein Verlängerungsdokument, welches auf der cédula de primera ocupación aufbaut. Sie ist entsprechend zu erstellen, wenn die Erstbezugsbescheinigung abgelaufen ist, also nach 10 Jahren. Bei der Beantragung fügen Sie gewöhnlicherweise folgende Dokumente bei: Katasterauszug, Lageplan, Eigentumsnachweis (Escritura, Nota Simple), Foto der Immobilie. Üblicherweise bestätigt der ausführende Architekt, dass sich die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand befindet und dass die Immobilie weder zweckentfremdet, noch verändert wurde.
Cédula por carencia
Wurde eine Immobilie vor dem 01. März 1982 errichtet und fertiggestellt und hierfür noch eine „cedula“ ausgestellt, so kann eine Cedula por carencia beantragt werden. Hierfür wird eine Bescheinigung (Certificado de situación urbanística) benötigt, aus der hervor geht, dass die Immobilie nach dem 01. März 1987 baulich nicht mehr verändert wurde, dass sie vor dem 01. März 1987 fertig gestellt wurde und dass die Gemeinde keine Bauverstöße vorliegen hat.
Welche Unterlagen sind für den Erhalt der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca vorzuhalten?
Folgende Dokumente können je nach Art der benötigten Cedula notwendig sein. Genaueres wird Ihnen in der Regel immer der ausführende Architekt mitteilen. Dieser bringt ohnehin schon eine gewisse Dokumentation zur Bearbeitung Ihrer Immobilie mit.
-
- Kaufvertrag (Escritura)
- Grundbuchauszug (Nota simple de registro de la propiedad)
- letzte Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad)
- Stromrechnung, Wasserrechnung etc. (Ultimo facturas de electricida / de agua)
- Bauabnahme (Final de Obra)
- Aktuelle sowie alte Fotos der Immobilie
- Katasterauszug & Lageplan (Catastro)
- Baugenehmigung / Baulizenz (Permiso de obra)
- Baupläne / Grundriss (Planos)
- Zertifikat zur Bebaubarkeit (Certificado de situación urbanística)
Viel Verwirrung um die Bewohnbarkeitsbescheinigung „Cedula de habitabilidad“ auf Mallorca?
Nein, ganz so einfach kann man das nun auch wieder nicht sagen. Denken wir einmal an die Thematik der Ferienvermietung auf Mallorca, so wird schnell klar, dass eine Bewohnbarkeitsbescheinigung auf einmal in einem ganz anderen Licht steht. Als klein-Hotelier, sprich als Vermieter eines Ferienhauses oder Ferienapartments auf Mallorca sind Sie gesetzlich an gewisse Pflichten gebunden. Die Cedula de habitabilidad gehört wie auch z. B. ein korrektes Energiezertifikat zu Mindestanforderungen, um eine der begehrten Ferienvermietungslizenzen auf Mallorca erhalten zu können. Glücklicherweise ist die Beantragung und Bearbeitung der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca verhältnismäßig günstig, wenn man bedenkt, dass sie eine Gültigkeit von 10 Jahren hat.
Fazit zur Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca
Ziel, Sinn und Zweck vom Inselrat ist die Einhaltung von Pflichten der Immobilieneigentümer zur Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit von Wohngebäuden. Fließend Wasser, Strom und Abwasser, sowie evtl. Gas- oder Ölheizung und Telefon-/Internetanschluss werden dokumentiert. Größe (Fläche, Volumen) und Mindestanforderungen an den Grundriss bzw. an Wohn- und Schlafräume, sowie der sanitären Einrichtungen werden kontrolliert. Die Cedula de habitabilidad ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil, wenn Sie eine Ferienvermietungslizenz auf Mallorca beantragen wollen.