KaufenKosten beim Immobilienkauf auf Mallorca

Kosten beim Immobilienkauf auf Mallorca

Erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb auf Mallorca

Auch beim Immobilienkauf auf Mallorca entstehen zusätzliche Kaufnebenkosten, die den einen oder anderen durchaus erschrecken. Im Durchschnitt dürfen Sie von 10% – 14% ausgehen, berechnet vom letztlich verhandelten Kaufpreis.

Erfahren Sie nachfolgend etwas mehr zu diesem Thema und wie sich die Erwerbsnebenkosten zusammensetzen. Neben den beträchtlichen Grunderwerbsteuern zahlt der Käufer auf Mallorca üblicherweise auch den Notar, sowie seinen beauftragten Anwalt zur Prüfung der Immobilie bzw. der Abwicklung des Immobilienkaufs.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf Mallorca

Neubau: Kaufen Sie eine Wohnimmobilie (Haus, Finca, Villa, Wohnung etc.), die zum ersten Mal verkauft wird, so fällt die sogenannte IVA an, die „Impuesto sobre el valador anadido“ ist die Mehrwertsteuer beim Immobilienkauf auf Mallorca . Diese beträgt bei z.B. einer Immobilie für Wohnzwecke inkl. 2 Garagenplätze 10%. Wiederum 21% IVA sind dann fällig, wenn es sich um den Erwerb eines Grundstücks von einem Unternehmen handelt oder der Kauf einer Gewerbeimmobilie angestrebt wird.

Hinzu kommt noch die Beurkundungssteuer, auch Dokumenten-, Übertragungs- oder Stempelsteuer genannt (AJD=Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados), sie beträgt 1,5 / 2%.

Gebrauchte Immobilie: Für alle anderen Fälle, nämlich den Kauf einer Wohnimmobilie, die nicht zum ersten Mal verkauft wird bzw. bei der es sich nicht um einen Neubau handelt, wird die ITP („Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“) fällig. Die Grunderwerbsteuer wird anhand besonderer Staffelkonditionen mit Werten von 8-13% auf Anteile des Kaufpreises berechnet. Die dann kumulierte Grunderwerbsteuer ist der zu zahlende Betrag. Auf Mallorca wird diese Grunderwerbsteuer ITP in folgende Staffelbeträge aufgeteilt:

  • bei einem Kaufpreis bis zu 400.000,– € werden 8% berechnet,
  • zwischen 400.000,01 € und 600.000,– € beträgt die ITP 9%
  • ab 600.000,01 € bis 1.000.000,– € werden 10% kalkuliert,
  • in der nächsten Staffel wird der Kaufpreis ab 1.000.000,01 € bis 2.000.000,– € mit 12% besteuert
  • und ab 2.000.000,01 € werden 13% Grunderwerbsteuer fällig

Verdeutlicht an einem Kaufpreis-Beispiel von 1.250.000€ sieht dies wie folgt aus:

  • Staffel A :              0,00 €   bis    400.000,– € *   8% = 32.000 €
  • Staffel B :    400.000,01 €   bis    600.000,– € *   9% = 18.000 €
  • Staffel C :    600.000,01 €   bis 1.000.000,– € * 10% = 40.000 €
  • Staffel D : 1.000.000,01 €.  bis 1.250.000,– € * 12% = 30.000 €

… somit werden bei diesem Beispiel insgesamt 120.000,– € Grunderwerbsteuer fällig, also im Durchschnitt 9,6% bei o.g. Kaufpreis von 1.250.000,– €

Es ist wichtig, die aktuellen Steuersätze zu überprüfen, da sie variieren können.

… beachten Sie bitte auch weiterführende Informationen und zusätzliche Kosten, die in Verbindung mit der „IVA“ Mehrwertsteuer und der „ITP“ Grunderwerbsteuer stehen, diese können Sie auf der Internetpräsenz der Agencia Tributaria Illes Balears finden.

Notar | Kaufnebenkosten Mallorca Immobilie

Schild Notar Notaire
© pixabay

Der Notar wird in den meisten Fällen vom Käufer bestellt und auch bezahlt. Auch hier bemisst sich das zu zahlende Honorar am verhandelten Kaufpreis Ihrer Mallorca-Immobilie. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie mindestens 1% des Kaufpreises kalkulieren. Manchmal ist es auch ein geringerer oder höherer Betrag. Dazu kommen noch die Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch, welche ebenfalls mit ca. 0,5 – 1% kalkuliert werden können, jedoch oft erheblich niedriger ausfallen.

Anwalt | Kaufnebenkosten Mallorca Immobilie

Um während Ihres Immobilienerwerbs auf Mallorca alle Details zu berücksichtigen und auch alle gesetzlichen, sowie organisatorischen Fragen beantwortet zu bekommen, ist die Beauftragung eines Anwalts sehr zu empfehlen. Denn sobald Sie erstmal Ihre Traumimmobilie auf Mallorca gefunden haben, kann es passieren, dass Sie plötzlich ganz wesentliche Dinge aus den Augen verlieren, daher gehört dieses Thema unbedingt auf Ihre Checkliste. Ein Fachanwalt für Immobilienrecht auf Mallorca wird Ihr engster Partner. Dieser prüft in der Regel die gesamte Immobilie, dies betrifft u. a. den Grundbesitz, Genehmigungen, Steuern, Belastungen und alle mit der Immobilie verbundenen und letztlich benötigen Unterlagen, die für ein Immobilienkauf auf Mallorca notwendig sind.

Paragraph 100 Euro Scheine
© pixabay

Üblicherweise berechnet Ihnen ein Anwalt (Abogado) sein Honorar in Höhe von ca. 1% auf den verhandelten Kaufpreis. Dies kann aber auch variieren und durchaus mehr oder weniger sein. Letztlich sind es immer dieselben Kaufprozesse. Jedoch gibt es Immobilien auf Mallorca, dessen Prüfung mit Komplikationen und langwierigen, bürokratischen Vorgängen behaftet sind. So dass die juristische Dienstleistung, Ihre Mandatserklärung und daraus resultierende Kosten im Vorfeld ebenfalls gut durchdacht werden sollten.

Weitere Kosten… Immobilienkauf Mallorca

Folgende Gebühren bzw. Kosten sollen nicht unerwähnt bleiben. Einige davon sind manchmal auch Inklusivleistungen Ihres Anwalts. Jedoch gilt es sich darüber im Klaren zu sein, was sonst noch auf Sie zukommen könnte:

  • Gebühren für die Beantragung der N.I.E.
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Bank- und Hypothekenkosten
  • Scheckgebühren
  • Gebühren für internationale Geldgeschäfte
  • Notariell beurkundete Vollmacht (wenn nötig)
  • Verträge mit den Versorgern für Strom, Wasser, Internet & Telefon, Wärme
  • Steuerberatungskosten

Courtage der Immobilienagentur beim Immobilienverkauf auf Mallorca

Auf Mallorca wird die Courtage der Immobilienagentur üblicherweise vom Verkäufer bezahlt, Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Auch wenn im heutigen Zeitalter ein Privatverkauf durchaus simple denkbar ist, die Beauftragung einer Agentur für die Vermittlung von Immobilien auf Mallorca ist sicher der entspanntere Weg. Und zwar für Käufer und Verkäufer.

Denn zu unterschätzen ist nicht nur der Zeitaufwand für Besichtigungen, sondern viel mehr die vielen Unwägbarkeiten eines jeden Käufers und dessen Ansprüche an eine Rund-Um-Betreuung beim Immobilienkauf auf Mallorca. Letztlich sprechen wir aus Sicht der Käufer in den meisten Fällen vom Kauf einer Immobilie in einem fremden Land, dessen bürokratische Abläufe nicht immer einfach und ohne Komplikationen nachvollziehbar sind.

So dass die Beauftragung eines professionellen Immobilienberaters sicher die klügste Entscheidung für das Zusammenbringen von Käufer und Verkäufer ist, um eine reibungslose und am Ende glückliche Eigentumsübertragung sicher zu stellen. Im Durchschnitt rechnen Immobilienagenturen Ihre Courtage mit 5% bis 6% zuzüglich MwSt. (IVA) vom verhandelten Kaufpreis ab.

PlusValia – Die Wertzuwachssteuer auf Mallorca

Wie auf Mallorca üblich, wird viel und fast überall verhandelt. So dass Ihnen auch die PlusValia kein Fremdwort sein sollte, falls die Verkäuferseite Ihnen bei etwaigen Verhandlungen mit der Übertragung bzw. Übernahme der Wertzuwachssteuer entgegnet. Normalerweise wird diese Wertzuwachssteuer -auch Kapitalertragsteuer genannt- vom Verkäufer bezahlt. Sie wird auf den Wertzuwachs von Grund und Boden kalkuliert und zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung fällig. Wie hoch die PlusValia sein wird, hängt davon ab, wie lange der Verkäufer Eigentümer der Mallorca-Immobilie war. Auf Grundlage eines Verwaltungswertes wird die zu entrichtende Höhe berechnet und misst meist weniger, als der eigentliche Marktwert.

Warum sollten Sie darüber bescheid wissen? Nun, nicht immer kommt ein Verkäufer seinen Pflichten nach, die Gründe können teilweise auch rein persönlicher Natur sein, so dass Sie als Käufer letztlich für nicht gezahlte Steuern haften, sofern ein Ausschluss solcher Fälle nicht ausdrücklich geregelt wird. Sollte also zum Beispiel der Verkäufer kein Resident auf Mallorca sein, so empfiehlt es sich, dass die PlusValia direkt von jenen Beträgen des Kaufs betreffend einbehalten werden, um eine Zahlung von ausstehenden Steuern durch den Verkäufer sicher zu stellen.

Fazit | Kaufnebenkosten Immobilien Mallorca

Die drei großen Kostenfaktoren für Sie als privater Immobilienkäufer auf Mallorca setzen sich aus der Grunderwerbsteuer, dem Notar- sowie Anwaltshonorar zusammen. Insgesamt sollten also 10% – 14% je nach Immobilientyp, Immobilienkaufpreis und damit verbundene externe Beratungskosten und -gebühren einkalkuliert werden. 

Und auch auf Mallorca gilt, bewahren Sie alle Rechnungen, die Sie in Bezug auf Ihren Immobilienerwerb oder für damit verbundene Bauarbeiten erhalten, gut auf, um die damit entstandenen Steuern wieder geltend machen zu können. Achten Sie auch darauf, dass neben Ihrem Namen und Ihrer Meldeadresse unbedingt Ihre N.I.E. auf Rechnungen angegeben wird.

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